Es geht in diesem Beitrag um die Urkunden die seit dem 1. Januar nicht mehr unter das Personenstandsgesetz fallen, also frei zugänglich sind.
Das Personenstandsgesetz ist so etwas wie ein Datenschutzgesetz und bestimmt wer Zugang zu Urkunden hat.
Lesen Sie doch hierzu auch dies.
OK, Sie haben den anderen Beitrag gelesen.
Seit dem 1. Januar 2014 kann man also jeder folgende Urkunden bestellen und auch bekommen ohne Nachweis einer direkten Verwandtschaft:
– Geburtsurkunden bis einschließlich dem 31. Dezember 1903
– Heiratsurkunden bis einschließlich dem 31. Dezember 1933
– Sterbeurkunden bis einschließlich dem 31. Dezember 1983
Aber 1: Geburtsurkunden liegen 110 Jahre unter Verschluss. Sagen wir mal Ihr Vorfahr ist am 1. Januar 1904 geboren, sprich die 110 Jahre sind nun auch vorbei und Sie bekommen also auch diese Urkunde. Die liegt aber wohl noch beim Standesamt und wird erst Ende 2014 mit den gesamten Geburtsurkunden aus 1904 ins Archiv geschickt…
Für alle Urkunden die später als die oben angegebenen Daten ausgestellt wurden gilt weiterhin der Datenschutz, je nach Datum. Sie müssen also genau schauen wann in 1904 jemand geboren wurde, 1934 geheiratet hat oder 1984 gestorben ist um auch Zugang zu diesen Urkunden zu bekommen.
Wenn es um Geburtsurkunden aus 1904, Heiratsurkunden aus 1934 und Sterbeurkunden aus 1984 geht, am besten mal telefonisch anfragen…
ABER 2: Bitte bedenken Sie, das die „neuen“ Urkunden sich nun erst auf den Weg vom Standesamt ins jeweilige Archiv machen und dort erst einsortiert werden müssen. Erfahrungsgemäß, dauert es so zwei, drei Monate bis man an diese „frischen“ Urkunden kommt.
Ihre Andrea Bentschneider
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