Hitlerjugend
am 09. Juli 2015 unter Wissen abgelegtFrüh übt sich was ein guter Nazi werden will!
Naja, könnte man heute sagen, man musste da ja nicht mitmachen. Stimmt leider nur zum Teil, denn mit dem am 1. Dezember 1936 erlassenen „Gesetz über die Hitlerjugend“ wurden alle Jugendlichen des Deutschen Reichs zur Mitgliedschaft in HJ oder Bund Deutscher Mädel (BDM) zwangsverpflichtet. So erklärt sich auch die hohe Zahl von 98% aller „Kinder“ die der HJ angehörten. Dieses Gesetz oder wie man es damals nannte „Jugenddienstpflicht“ sagte aus, dass alle Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren Mitglied sein mussten.
Zum anderen herrschte natürlich eine gewisse Art Gruppenzwang. Wenn 2/3 der Klassenkameraden in den „tollen“ Uniformen waren, wolltest Du natürlich nicht außen vor sein. Geschickt!
Was war aber das Ziel der HJ?
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