Ja, ich heirate Dich 2
Wie bereits im Vorgänger-Beitrag „Ja, ich heirate Dich“ geht es um Eheversprechen und deren Nichteinhaltung!
Er: Lass uns beiwohnen. (Der Akt zwischen Mann und Frau wurde damals so genannt).
Sie: Nein, ich bin holde Jungfer und möchte wenn überhaupt, dann nur mit meinem Mann oder zukünftigen Gatten…
Er: Na dann…. Ich verspreche Dich zu ehelichen, holdes Weib… und nun ab in die Kiste!!
Sie: Ohh wie schön, komm zukünftiger Gatte.
…und ab ging’s auf die Matte!
Tja, dieses miese Schwein…. Ab in die Kiste, Sex und dann war er Ex. Nix Heirat, Unschuld UND Ehre verloren… Wer nimmt mich denn noch?
Es war einst üblich, dass Bräute bei der Eheschließung einen Kranz trugen.
Unberührte Damen trugen den Myrtekranz und Mädels wo schon mal „was passiert“ ist einen aus Stroh.
Na klasse, dann konnte selbst der blödeste Depp im Dorf sehen, dass die Maid schon mal Sex hatte.
Tja, um diese Schande wettzumachen, musste der Ex dann das sogenannte Kranzgeld zahlen. Sprich er zahlte für das gebrochene Versprechen der Ehe.
Das war bis 1998 sogar per Gestz geregelt, denn das BGB sagte im § 1300:
(1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.
(2) Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben über, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß er rechtshängig geworden ist.
Tja, das somit seit 1896 geltende Recht ist also heute passe, aber wie war das damals wirklich und was war eine Jungfräulichkeit wert?
Also nicht jedes entjungferte und sitzen gelassene Mädel ist sofort zum Gericht gerannt, denn die Schande war zu groß. Man kann auch nicht generell sagen, dass jedes Mädel welches z. B. 1820 zu Gericht lief 1000 Taler bekam.
Denn viele dieser Kranzgeldzahlungen geschahen unter der Hand. Die Höhe des Betrags hing von einigen Faktoren ab, so zum Beispiel deren Stand (Magd oder adlige Tochter), wurde sie Schwanger, gab es andere Bewerber?
Andrea Bentschneider
09 April 2014 um 12:10
Da kenne ich einen netten Merksatz aus damaligen BGB-Vorlesungen:
„Der Heil’ge Geist schaut sehr verwundert,
Maria klagt nach dreizehnhundert!“