Ja, ich heirate Dich!
Das was früher ein festes Eheversprechen! Tja, allerdings waren Männer ja auch damals zum Teil schon Schweine.
Er zu Ihr: Ja wir heiraten.
Dann ab ins Bett und ein wenig Spaß gehabt. Danach wollte er von einer Ehe nichts mehr wissen und sie war schwanger!
Einzelfall? Mit Nichten, sehen Sie in alten Kirchenbüchern wie viele unverehelichte Damen ein Kind bekamen.
Und das war es dann für die Damen! Ehrverlust, Hure, das Kind ein Bastard! Mit der wollte keiner was zu tun haben. Oftmals von den Eltern verstoßen, standen die dann mit dem kleinen im Arm auf der Straße.
Aber es gab ja das Eheversprechen.
Ich entsinne mich an einen Fall aus der Grafschaft Lippe. Da hat der Hausherr Namens Johann Schinken seiner Dienstmagd Adelheid Alberding die Ehe versprochen um diese ins Bett zu kriegen. Schwupps war Adelheid schwanger und Johann wollte nicht heiraten!
Aber nicht mit Adelheid! Diese geht zum geistliches Gericht der reformierte Grafschaft Lippe und klagt. Sie fordert entweder eine Heirat oder eine finanzielle Entschädigung. Sie gewinnt den Prozess und erhält Geld und was ebenfalls wichtig ist, die Wiederherstellung ihrer Ehre.
Der Johann leugnete zwar die Tat, war aber bereits vorher wegen Unzucht mit eben dieser Magd verurteilt worden.
Demnächst berichte ich über die Gerichtsbarkeit im Mittelalter!
Ihre Andrea Bentschneider
23 Juli 2012 um 20:29
Man denke nur ans „Recht der ersten Nacht“ in Mozarts Figaro … (Es ist wohl eine literarische Fiktion, passt aber so schön 😉 )
Aber es gab auch „gute Gründe“ für voreheliche Kinder – einmal quasi als Test, ob es auch klappt mit der Nachkommenschaft; in bäuerlichen Gesellschaften gar nicht sooo selten. Und dann gab es noch den Umstand, dass in manchen Gesellschaftsschichten es mit dem Heiraten nicht so leicht war – ständerechtliche Vorschriften oder sonstige Abhängigkeit z. B. von einer Dienstherrschaft; aber sexuelle Bedürfnisse hatten Lehrlinge,. Gesellen und Mägde ja nun auch. Ein sehr komplexes und spannendes Thema.