Änderungen 2012
Neues Jahr = neue Urkunden
Es geht in diesem Beitrag um die Urkunden die seit dem 1. Januar nicht mehr unter das Personenstandsgesetz fallen.
Dieses Gesetz regelt ja bekanntlich wer welche Urkunde beantragen kann.
OK, beantragen kann sie jeder, aber man erhält Urkunden nur unter bestimmten Bedingungen
Das Personenstandsgesetz ist so etwas wie ein Datenschutzgesetz und bestimmt wer Zugang zu Urkunden hat.
Lesen Sie doch hierzu auch dies.
OK, Sie haben den anderen Beitrag gelesen.
Seit dem 1. Januar 2012 kann also jeder folgende Urkunden bestellen und auch bekommen ohne Nachweis einer direkten Verwandschaft:
– Geburtsurkunden bis einschließlich dem 31. Dezember 1901
– Heiratsurkunden bis einschließlich dem 31. Dezember 1931
– Sterbeurkunden bis einschließlich dem 31. Dezember 1981
Für alle Urkunden die später als die oben angegebenen Daten ausgestellt wurden gilt weiterhin der Datenschutz.
Also im Klartext:
Sie können Ihre eigenen Urkunden bestellen, die Ihrer Ehegatten oder Lebenspartner und Abkömmlingen sprich Ihren Kindern und die Ihrer Eltern, Großeltern, Ur-Großeltern etc. Der Bruder Ihrer Mutter, also ihr Onkel ist laut dem Gesetz kein (direkter) Vorfahre und wenn die Urkunde noch unter Verschluss liegt, kommen Sie nicht an eine Kopie.
Ihre Andrea Bentschneider
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