Alle Jahre wieder…
Frohes Neues Jahr!!!
Als kurze Information bezüglich Personenstandsurkunden.
Die Fristen für die Fortführung der Personenstandsregister und deren Aufbewahrung sind ja wie bekannt wie folgt:
- Geburtsurkunden: 110 Jahre
- Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden: 80 Jahre
- Sterbeurkunden: 30 Jahre
Im Klartext heißt dies, dass die Urkunden der folgenden Jahrgänge per sofort nicht mehr im zuständigen Standesämtern liegen, sondern im zuständigen Archiv:
Geburtsurkunden: 1901
Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden: 1931
Sterbeurkunden: 1981
Aber bedenken Sie bitte, dass quasi heute am 3. Januar die Standesämter die Urkunden erst ans Archiv senden und diese dort dann erst einsortiert werden müssen.
Erfahrungsgemäß dauert es also etwas bis Sie Zugriff auf die Urkunden haben. In Hamburg sind die Urkunden der neuen Jahrgänge erst immer nach 3 – 4 Monaten verfügbar.
Wie bereits im Artikel „Berlin“ erwähnt, dauert es dort zum Teil fast ein Jahr…
Also am besten vorher telefonisch nachfragen, wo die Urkunden der oben erwähnten Jahrgänge momentan zu finden sind.
Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2011.
Ihre Andrea Bentschneider
03 Januar 2011 um 10:19
Und bei manchen Ämtern wandern die Urkunden gar nicht erst ins Archiv. Da manche Jahrgänge in Büchern mit noch nicht freigegebenen Jahrgängen zusammengefasst sind und somit beim Standesamt verbleiben.