Alle Jahre wieder…
am 03. Januar 2011 unter Allgemein, Historische Dokumente, Tipps und Tricks abgelegtFrohes Neues Jahr!!!
Als kurze Information bezüglich Personenstandsurkunden.
Die Fristen für die Fortführung der Personenstandsregister und deren Aufbewahrung sind ja wie bekannt wie folgt:
- Geburtsurkunden: 110 Jahre
- Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden: 80 Jahre
- Sterbeurkunden: 30 Jahre
Im Klartext heißt dies, dass die Urkunden der folgenden Jahrgänge per sofort nicht mehr im zuständigen Standesämtern liegen, sondern im zuständigen Archiv:
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