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Familiendaten online stellen?

Technisch gesehen ist dies kein Problem, aber rein rechtlich…

Es geht um das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dies sagt … wenn Sie das Gesamtwerk studieren möchten: gibt es hier.

Für und Ahnen- und Familienforscher gilt folgendes:

Es geht ja immer um personenbezogene Daten.

Personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzes sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person.

Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten Dritter im Internet ist nur mit deren schriftlicher Einwilligung möglich, soweit kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand vorliegt.

Es kann jedoch fraglich sein, ob der Name einer veröffentlichten Person mit einer konkreten Person in Bezug gesetzt werden kann, wenn weitere beschreibende Merkmale fehlen, d.h. wenn diese Person nicht bestimmbar ist.

ABER: Wenn der Ur-Enkel Paul nun möchte, dass seine gesammten Vorfahren gelöscht werden sollen, müsten Sie dies eigentlich nicht tun, aber wollen Sie es dann wirklich auf einen eventuellen Gerichtsprozess ankommen lassen???

Unsere freundlich Leserin „Brandenburgerin“ schickte mir neulich diesen Link, indem es genau um dieses Thema geht, nämlich das löschen von Daten auf Wunsch von Einzelpersonen:

Tino Wagner, der Webmaster der Seite www.ortsfamilienbuch-bevensen.de

hat nun folgendes dazu geschrieben:

Wie wir schon häufig erwähnt haben, achten wir bei unserer Genealogischen Datensammlung sehr auf die geltenden Bestimmungen zum Datenschutz. Es werden nur Daten aufgenommen, die aus allgemein frei zugänglichen Quellen stammen, bereits anderswo veröffentlicht wurden oder uns von Familienmitgliedern übermittelt wurden. Sofern noch lebende Personen aufgenommen werden, wird im Internet nur der Name (ohne Daten, Beruf etc.) angezeigt.

Dennoch hat auch heute der Datenbestand wieder einen Rückschlag erlitten, da ein Bevenser Bürger auf die vollständige Entfernung aller seiner Vorfahren einschließlich der Ehefrauen (über 5 Generationen) bestanden hat. Rechtlich hätte es keinen Anspruch darauf gegeben, aber dem Frieden wegen und um (wie angedroht) einer Auseinandersetzung mit Anwälten aus dem Wege zu gehen, sind wir dem Anliegen gefolgt.  Sollte es sich in der Zukunft wiederholen, wird sich die Frage stellen, ob wir weiter am Aufbau der Datenbank arbeiten oder diese entfernen werden.

Dennoch möchte ich an dieser Stelle auch denjenigen danken, die sich aktiv an diesem Projekt beteiligen und/oder die Ehrenamtliche Tätigkeit durch freundliche E-Mails würdigen!

T. Wagner

Und ich wette, es war wieder eine Person, die seine sämtlichen Daten und Bilder auf Facebook, Xing, StudiVZ oder sonst ein Social-Network gestellt hat.

OK, ich möchte auch nicht, dass auf irgendeiner Internet-Ahnenforschungsseite mein volle Name inklusive Adresse, Telefonnummer, Schuhgröße, Gebutstag etc. und die Daten meinen Eltern stehen, aber wenn dort steht:

Andrea Bentschneider
Vater Walter Erich Gustav Bentschneider
Mutter Margrit Gerda Rex

bricht mir auch kein Zacken aus der Krone.

Wie denken Sie darüber?

Ihre Andrea Bentschneider

2 Kommentare zu “Familiendaten online stellen?”

  1. Ormus sagt:

    Ein schwieriges Thema. Denn „Datenschutz“ geht ja sogar noch weit über die rechtliche Komponente hinaus.

    Auch Familienangehörige mit weniger Technikwillen können gegen die Daten von Verwandten im Netz sein. Und da kann schnell ein Streit darüber entstehen. Fragt sich was schlimmer ist, ein Rechtsstreit oder ein Familienstreit…

  2. Stine sagt:

    Genau wegen dieses Themas bin ich auf Ihre online-Seite geraten!
    Sie sehen es als nicht das Problem an, in einem Online-Ahnenstammbaum erwähnt zu werden.
    Sucht jemand einen echten genetischen Verwandten und man ist so freundlich und will helfen,weil man diesen persönlich kennt.
    Man redet, der Ahnenforscher freut sich ist auch nett man erzählt…und schwubs hat er die eigenen Daten gleich miteinsortiert in seinen Stammbaum.
    Weil, man paßt irgentwie in die Linie des
    angeheirateten Partner einer großgroßgroßtante.
    Wie blöd ist das denn?
    Und wird als Grosscousine tituliert. Gehört da aber einfach nicht rein.

    Ja ist das richtig, dass die Daten trotz der Ablehnung benutzt werden dürfen??

    Ahnenforschung ist ok, wenn man seine Blutsverwandten „sortieren und erforschen“ will. Aber sowas geht zu weit.


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