Wenn Träume wie Seifenblasen platzen…
PENG… geplatzt.
Man schrieb das Jahr 1986 und Schatzi steckte in den Abiturvorbereitungen als er sich verliebte. Er sah sie und sie sollte es sein…
In Robert Palmers Video zu „Addicted to love“ tauchte sie auf und er war hin und weg…
Naja, nun hat er mich geheiratet, aber schwärmt (e) immer noch von ihr. Jugendliebe halb!
Da surfe ich im Internet und finde den Namen der schönen unbekannten heraus, den er bis dato auch nicht kannte. Die Susie ist mittlerweile wohl eher ein so genannter Busenstar in England und hat sich mit Silikon und Schönheitsoperationen angefreundet…
PENG.
Tja, es sind halt mehr als 20 Jahre ins Land gegangen.
Doch zurück zu den Jugendlieben. Wie Sie ja wissen, berichte ich hier auch von Fällen aus der Praxis, die es wert sind erwähnt zu werden, da sich sicherlich auch bei Ihrer Forschung etwas ähnliches finden lässt bzw. Sie ähnliches suchen.
Ich habe gerade einen Fall erfolgreich abgeschlossen, wo ein Herr die Jugendliebe seiner Mutter suchte, um die beiden nochmal zusammen zu bringen. Zum Kaffetrinken, denn seine Eltern sind noch glücklich verheiratet.
Doch zum Fall: Seine Mutter hatte ihn gebeten den Dachboden endlich mal zu entrümpeln und fand dort, fein säuberlich mit Schleifen verschnürt, Liebesbriefe seiner Mutter an den unbekannten Herren. Ich sollte nun recherchieren was aus dem Mann geworden ist bzw. ob und wo dieser lebt.
Der letzte Brief aus dem Jahr 1948 wurde an eine Adresse in München geschickt. Also war der erste Schritt sich eine „einfache“ Meldeauskunft von diesem (ich nenne ihn mal Peter Schmidt) zu besorgen.
Der Unterschied zwischen einer „einfachen“ und „erweiterten“ Meldeauskunft ist folgender:
Eine einfache Meldeauskunft kann jeder bestellen (er muss nicht mit der Person verwandt sein). Es sind auf dieser allerdings auch nur Hinweise zu finden wie etwa „1956 verzogen nach Lübeck“.
Nur in der „erweiterten“ lassen sich weitere persönliche Daten wie Heirat, Kinder etc. finden. Allerdings müssen Sie um eine solche zu bekommen mit der Person, laut Personenstandsgesetz, verwandt sein.
Die Kosten für Meldeauskünfte können recht unterschiedlich ausfallen. Ich nenne mal die Preise hier für Hamburg.
Die Auskünfte sind (mit Ausnahme der Bescheinigungen für Rentenzwecke) gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt pro Person/Auskunft 16,50 EUR für eine einfache Meldeauskunft für Einwohner die von 1946 – September 1987 in Hamburg gelebt haben. Aktuelle (also ab 1988 die im Computer sind) einfache Meldeauskünfte sind günstiger.
Eine erweiterte Meldeauskunft beträgt pro Person/Auskunft 22,50 EUR. Oftmals ist es hilfreich nachzufragen, ob eventuelle Kinder aufgeführt sind und dann diese Meldeauskunft gleich mit zu besorgen. Kostet dann aber wieder 22,50 EUR pro Person.
Zurück zu Herrn Schmidt, dieser ist auch aus München weggezogen. Aus der Meldeauskunft habe ich den nächsten Wohnort erfahren und da dann die nächste Meldeauskunft beantragt. Der Herr Schmidt hatte „Hummeln im Hintern“ und hat bis 1970 noch in vier anderen Städten gelebt. Die letzte Spur führte dann wieder nach Bayern und dort lebt er nun nach Auskunft der Meldebehörde in einem Alten- und Pflegeheim.
Wenn Sie Glück haben, sind Personen die Sie suchen nicht verzogen und Ihnen wird von der Meldebehörde gleich die aktuelle Adresse mitgeteilt. Wenn man Pech hat, muss man halt mehrere Meldebehörden kontaktieren.
Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Woche.
Ihre Andrea Bentschneider
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